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Details zur Einigung der Assistenteninitiative im Streit über Übergangstarifverträge


Aktualisierung am 17.01.05:
zahlreiche Anfragen erreichen die Ärzteinitiative hinsichtlich der Umsetzung dieser Vereinbarung. Von dieser Vereinbarung sind nur Beschäftigte mit Hausstellen betroffen, da die Auszahlung an Drittmittelbeschäftigte von der Verwaltung abgelehnt wurde. Ehemalige "Ärzte im Praktikum" sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen. Die aktuelle Regelung gilt bis 31.12.2004. Vom 01.01.2005 bis 30.04.2005 wird die Ärzteinitiative erneut mit dem Klinikumsvorstand in Verhandlungen treten.


Auf der außerordentlichen Assistentenversammlung am 11.04.2004 wird die mit dem Vorstand der Charité ausgehandelte Vereinbarung über eine teilweise Kompensation für alle von Übergangstarifverträgen Betroffenen nach kontroverser Diskussion mit großer Mehrheit gebilligt.
Als weiteres Ergebnis steht fest, daß die Übergangstarifregelung bis zum 30.04.2005 befristet ist. Darüberhinaus ist vereinbart, daß der Marburger Bund in enger Zusammenarbeit mit der Ärzteinitiative die Interessen der Ärzte in den kommenden Verhandlungen über den Haustarifvertrag vertreten wird.

 

Kernpunkte der Vereinbarung der Ärzteinitiative mit dem Klinikumsvorstand nach der abschließenden Verhandlung am 08.10.2004 , gebilligt von der Assistentenversammlung am 11.10.2004 :

Die Übergangstarifverträge laufen am 30.04.2005 aus. Anschließend tritt entweder der neu ausgehandelte Haustarifvertrag oder falls bis dahin keine Einigung über einen neuen Tarifvertrag erzielt werden kann, eine sog. „Arbeitgeberrichtlinie“ in Kraft. Im unwahrscheinlichsten Falle kann auch eine Rückkehr zum BAT erfolgen.

Die Bestimmungen des künftigen Haustarifvertrags gelten rückwirkend zum 01.01.2005 , andernfalls werden erneut Verhandlungen im Januar 2005 über Kompensationen für alle Mitarbeiter mit Übergangstarifverträgen aufgenommen.

Für alle nach Übergangsbedingungen Weiterbeschäftgten wird bis zum 31.12.2004 folgendes vereinbart:

    • Der Bewährungsaufstieg von BAT IIa nach Ib wird voll gewährt, auch rückwirkend.
    • Die Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“), deren Anspruch auf Beschäftigungszeiten nach dem alten BAT-Vertrag im Jahre 2004 herrührt, wird anteilig gewährt.
    • Die Verluste, die durch entgangenes Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie nichtgewährte Gehaltsanpassung bei Erreichen einer höheren Dienstaltersstufe entstanden sind, werden mit einer Sonderzahlung teilweise kompensiert. Die „Pool“-Summe von € 180.000 wird auf alle Betroffenen ausgeschüttet, wobei der individuelle Anteil nach der Zahl der Monate, in denen ein Übergangstarifvertrag bestand, gestaffelt wird.
    • Diese Vereinbarung gilt für sämtliche Berufsgruppen der Charité gleichermaßen.

Der Vorstand der Charité akzeptiert den Marburger Bund als Verhandlungspartner, welcher in den kommenden Tarifverhandlungen für den Haustarifvertrag die Interessen der Ärzteschaft vertreten wird.

 

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