Informationen zur opt-out-Regelung
Als eine mögliche Verhandlungsoption haben Vertreter der Ärzteinitiative und der Landesverband des Marburger Bundes (MB), der die Verhandlungen zum Haustarifvertrag der Charité für Ärzte und wissenschaftliche Mitarbeiter führt, die sog. opt-out-Regelung diskutiert.
Der MB möchte, bevor er opt-out als Verhandlungsziel verfolgt, die Meinung der Charité-Ärzte zu diesem Thema einholen. Deshalb sind alle Assistentenvertreter aufgerufen, die opt-out-Regelung mit ihren Kollegen zu diskutien. Teilt der Ärzteinitiative bis Ende Februar mit, ob opt-out eher Zustimmung oder Ablehnung in Eurer Abteilung findet!
Opt-out bedeutet:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in gegeseitigem Einverständnis eine Wochenarbeitszeit, die über der gesetzl. Höchstarbeitszeit (48 Stunden pro Woche) liegt.
- Es findet kein Freizeitausgleich statt.
- Die gesamte Arbeitszeit wird vergütet.
Die Nutzung von opt-out ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Jeder Arbeitnehmer hat die Wahl, von opt-out Gebrauch zu machen oder nicht.
- Arbeitnehmer, die diese Regelung ablehnen, dürfen keine Nachteile entstehen.
- Der Arbeitnehmer kann wieder aus der opt-out-Regelung aussteigen.
Der MB Berlin hat folgendes opt-out-Modell als Verhandlungsgrundlage vorgeschlagen:
- 48- 60 h pro Woche
- max. 12 h pro Tag
- max. 3 12h-Schichten pro Woche
- max. 7 12h-Schichten pro Monat
- min 2 x pro Monat Sa/So frei oder bei Schichtdiensten auch alternativ zwei aufeinanderfolgende Wochentage frei
--> Details der Regelung, wie z.B. die Vergütung der Arbeitszeit, wären zu verhandeln.
Opt-out könnte sowohl Vorteile auls auch Nachteile für die Charité-Ärzte mit sich bringen.
Vorteile:
- Mehrarbeit, die viele Charité-Ärzte regelmäßig leisten, wird bezahlt.
- Mehrarbeit erhält eine rechtliche Grundlage und spielt sich nicht mehr im Halbdunkel der Illegalität ab.
- Über die opt-out-Regelung könnte es zu einer schnelleren Einigung für den Haustarifvertrag kommen, da der Charité-Vorstand opt-out befürwortet (Druck durch das neue Arbeitszeitgesetz).
Nachteile:
- Arbeitnehmer könnten unter Druck gesetzt werden, gegen ihren Willen der opt-out-Regelung zuzustimmen; Förderung eines kompetitiven Klimas.
- Durch opt-out bewegt man sich aus dem Arbeitnehmer-schützenden Rahmen heraus.
- Opt-out könnte einen niedrigeren Stellenschlüssel für die Abteilungen zur Folge haben, so daß Stellen gestrichen werden.
- Die übermäßige Arbeitsbelastung der Ärzte bleibt unverändert.
- Opt-out ist möglicherweise nur ein Konzept für kurze Dauer, denn es gibt Überlegungen der EU-Parlamentes, opt-out aus seiner Arbeitszeitrichtlinie zu streichen.
Kleine Hintergrundinfo:
Opt-out wurde auf Betreiben Großbritanniens in die europäische Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen (bzw. als erlaubte Ausnahme) und ist bisher das einzige EU-Land, in dem opt-out in wesentlichem Ausmaß betrieben wird. Seit dem Urteil des EU-Gerichtshofes 2003 („Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit“) gibt es in mehreren europäischen Ländern Überlegungen, von opt-out Gebrauch zu machen. Opt-out ist umstritten, so lehnt z.B. der MB-Bundesverband diese Regelung ab (kleine Auswahl an links siehe unten):
Infos der EU-Kommission zur ärztl. Arbeitszeit, opt-out etc. (recht ausführl. und auf deutsch): http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/04/1&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
DÄB zum opt-out:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=44366
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=18110
Der MB-Vorsitzende Montgomery und EU-Kommissar Spidla zur neuen Arbeitszeitrichtlinie und zu opt-out:
http://www.marburger-bund.de/mbz/2005/01/05.htm
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