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"Der 108. deutsche Ärztetag solidarisiert sich nachdrücklich mit den Forderungen der jungen Ärztinnen und Ärzte bezüglich ihrer berechtigten tarifpolitischen Forderungen"


Entschließung des 108. deutschen Ärztetags in Berlin

 

 

 

 

 

 

Erneute Verlängerung der Übergangsfrist gem. §25 ArbZG

"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde das Arbeitszeitgesetz novelliert, womit auch klargestellt ist, dass Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist. Wir haben keinen Anlass, von dieser Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) abzuweichen. Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, nicht von übermüdeten und unkonzentrierten Ärzten behandelt zu werden." (Stellungnahme der CDU/CSU im September 2005 gegenüber der IG Klinikaerzte www.ig-klinikaerzte.de)

Aus der Anhörung zum ArbZG im Ausschuß für Arbeit und Soziales des Bundestags, welche vor der endgültigen Lesung und Abstimmung im Plenum u.a. von Vertretern der Ärzteinitiative durchgesetzt worden war:

"Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, daß bestehendes Unrecht erneut verlängert wird" (Vertreterin des DGB in der Anhörung)

"Beim Arbeitszeitgesetz werde im 13. Jahr nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie der weiteren Blockadehaltung Krankenhausträger
Vorschub geleistet." (Die LINKE)

"Überlange Arbeitszeiten, die aus der Kombination mit Bereitschaftsdiensten resultierten, ruinierten nicht nur die Gesundheit derer, die sie leisteten, sondern auch die Gesundheit derer, die von übermüdetem Personal betreut oder behandelt würden." (Dr. Mirjam Alex, Verdi-Bundeszentrale)

"Mehr als 12 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie solle die Schutzvorschrift Arbeitszeitgesetz aufgrund einer weiteren Übergangsfrist in deutschen Krankenhäusern außer Kraft bleiben. Damit werde die Gesundheit der Ärzteschaft und der Patienten fahrlässig gefährdet." (Marburger Bund)

"[Die DKG] hält ohnehin eine Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre für sinnvoll, da sie eine erneute Veränderung der Richtlinien durch die EU erwarte." (Stellungnahme dt. Krankenhausgesellschaft)

Die vollständigen Stellungnahmen der Parteien und des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Herunterladen



Zusammenfassung: Arbeitszeitgesetz - letzter Stand der Dinge (30.12.2005)

Die EU-Richtlinie, dergemäß Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist, wird seit 13 Jahren in Deutschland nicht umgesetzt. Spätestens seit dem sog. "Jäger"-Urteil im Jahr 2003 ist klar, daß die EU-Richtlinie auch für Deutschland uneingeschränkte Geltung hat.
Alle großen Parteien erklären noch im September 2005 schriftlich ( Stellungnahme CDU/CSU, SPD, von www.ig-klinikaerzte.de), daß sie aus Gründen der Versorgungsqualität eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zum ArbZG ablehenen.
Nur 4 Wochen später wird auf Betreiben der CDU/CSU ein entsprechender gegenteiliger Passus in den Koalitionsvertrag eingefügt. Hierbei gibt die CDU/CSU den Lobbyinteressen der DKG nach und stellt deren Interessen kurzfristig über den Gesundheitsschutz für Ärzte sowie die Qualität der Patientenversorgung.

Die DKG, die eine weitere 2-jährige Verlängerung der Übergangsregelung gefordert hatte, setzt offen auf die faktische Rücknahme der EU-Arbeitszeitrichtlinie bzw. eine Aufteilung in aktive und inaktive Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Dies bedeutet, daß erneut ein "inaktiver" Bereitschaftsdienst als "Freizeit" gewertet werden kann (--> keine Höchstgrenze, keine Kontrollen der Arbeitsbelastung, keine Nacht-/Sonntag-/Feirtagszuschläge, Abschläge in der Vergütung).
Alle Bemühungen der Ärzteschaft, die erneute Verlängerung zu verhindern, sind fehlgeschlagen (Anhörung im Ausschuß, Beratung mit Abgeordneten, Petitionsausschuß, Briefe an den Bundespräsidenten).

Fazit:

  1. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz von 140.000 Klinikärztinne und -ärzten werden - entgegen gegenteiliger Aussagen der Parteien vier Wochen zuvor - erneut kurzfristig zugunsten einer Lobbygruppe geopfert. Dies wird den Betroffenen noch als "Rechtssicherheit" verkauft. Europäisches Recht wird auf Betreiben einer Lobbygruppe fortgesetzt gebrochen. Der Status Europäischen Rechts in Deutschland wird damit in Frage gestellt.
  2. Die Interessensvertretung der Ärzteschaft ist nicht machtvoll genug, um gegen Lobbyinteressen der DKG etwas entgegensetzen zu können.
  3. Das Thema "ArbZG" und EU-Arbeitszeitrichtlinie verliert ab dem 01.01.06 für die Ärzteschaft jegliche Relevanz, da es
    1. auf EU-Ebene mit größter Wahrscheinlichkeit zu einer Aushöhlung des Arbeitsschutzes kommen wird ("Inaktive Bereitschaftsdienste")
    2. Arbeitszeiten künftig ohnehin durch ärztespezifische Regelungen in neuen Tarifverträgen zu regeln sind (dies wäre auch ohne die Verlängerung der Übergangsfrist so gewesen - nur besteht jetzt kein Zeitdruck auf die Arbeitgeberseite mehr).
  4. Die Ärzteschaft muß notfalls durch flächendeckende Streiks nun ärztespezifische Arbeitszeitregelungen im Rahmen von Tarifverträgen erzwingen.
  5. Das Verfahren der Gesetzgebung ist ein Lehrstück für die politische Meinungsbildung und Gesetzgebung in Deutschland (Verläßlichkeit der Aussagen von Parteien und Politikern, Einfluß von Lobbyverbänden und deren Partikularinteressen, Einflußnahme von Landesregierungen auf Tarifverhandlungen, bei denen sie selbst als Arbeitgeber fungieren, Fortgesetzter Bruch Europäischen Rechts, Ignoranz gegenüber den Realitäten im Gesundheitswesen)

 

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