Arbeitgeberdirektive mit weiteren Einschnitten vorerst abgewendet
Vorstand sagt gegenüber der ÄI die weitere Anwendung der Übergangstarife mit zusätzlicher Kompensation - analog der Kompensation Ende 2004 zu.
Die Anwendung der Übergangstarife endet formell am 30.04.2005. Danach wäre in Ermangelung anderer tariflicher Regelungen oder eines Haustarifvertrags eine sog. Arbeitgeberdirektive in Kraft getreten, bei welcher der Vorstand die künftigen Konditionen einseitig festlegt. Hierbei wären weitere Kürzungen des Bezüge absehbar gewesen. Auf Intervention der Ärzteinitiative hat der Vorstand jedoch die weitere Anwendung der bislang geltenden sog. Übergangstarifverträge zugesagt. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten der Charité eine Kompensation für den Wegfall des Urlaubs- und Weihnachtsgelds analog des Verhandlungsergebnisses für alle, die im Jahr 2004 von Übergangstarifverträgen betroffen waren. Über die Ausgestaltung der Kompensation und den Verteilungsmodus für Jan. bis April 2005 sowie für das restliche Jahr 2005 wird noch verhandelt. Die Auszahlung erfolgt wahrscheinlich Ende 2005.
Die Tarifverhandlungen für einen Haustarifvertrag befinden sich weiterhin in einer Sackgasse. Aktuell werden verschiedene Optionen, u.a. auch die Übernahme des kürzlich ausgehandelten TvÖD (Nachfolger BAT) geprüft. Die Ärzteinititiative spricht sich jedoch eindeutig für die Realisierung eines ärztespezifischen Tarifvertrags aus (siehe Kernforderungen der ÄI), da die besonderen Bedingungen der ärztlichen Tätigkeit, ibs. an einer Universitätsklinik, in einem allgemeinen Tarifwerk für den öffentlichen Dienst wie bisher im BAT nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Der Marburger Bund hält bislang an der Tarifunion mit Verdi fest; Ärzteinitiativen ibs. aus Marburg (der Aufruf der ÄI Marburg hier) und Heidelberg sowie auch die Ärzteinitiative der Charité fordern jedoch den MB zum Austritt aus der Tarifunion auf und die Interessen des ärztlichen Personals getrennt von Ver.di wahrzunehmen.
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